Satzung des Vereines
Vorrangige Vereinsziele sind:
- Verbesserung der Versorgung mit sauberem Trinkwasser und Verbesserung der Hygienesituation
- Mithilfe beim Wiederaufbau in erdbebensicherer Bauweise
- Mithilfe bei der Erneuerung und Anpassung des Stadtentwicklungsplanes
Die ehemaligen Mitarbeiter des Bhaktapur Development Projekts können durch ihre langjährige Erfahrung und fundierte Ortskenntnis garantieren, dass Spendengelder direkt, effektiv, sinnvoll und auch nachweisbar eingesetzt werden.
Da wir ein kleiner Verein sind und deshalb
KEINE Verwaltungs- und Personalkosten haben,
fließen Ihre Spenden zu 100 Prozent
in die Projekte in Nepal.
Aufgrund seiner Aktivitäten gemäß der Satzung, wurde der Verein vom Finanzamt Weiden i.d.Opf. als gemeinnützig anerkannt. Unsere Vereinssatzung kann hier aufgerufen werden.
Eingetragen ist Wiederaufbau Bhaktapur Nepal e.V. im Vereinsregister beim Amtsgericht Weiden i.d.Opf. unter VR 200409.
Eintragung im Vereinsregister
Mit Datum vom 9. Juli 2015 erfolgte die Eintragung beim Registergericht des Amtsgerichtes in Weiden. Dies wurde dem Verein mit Schreiben des Amtsgerichtes vom 10. Juli 2015 bestätigt.
Bescheid vom Finanzamt
Mit Datum vom 13. Juli 2015 erging der Bescheid vom Finanzamt in Weiden über die Anerkennung unseres Vereines. Dies wurde dem Verein mit Schreiben des Finanzamtes vom 13. Juli 2015 mitgeteilt.
Steuernummer laut Bescheid vom 13. Juli 2015:
255 / 111 / 60017 K010